Bisher galt für Rollläden auf dem deutschen Markt der Stand der Technik gemäß der DIN 18073. Seit dem 01.04.2006 werden die bisherigen Anforderungen durch die Europäische Normung DIN-EN 13659 ersetzt. Diese Norm gilt für alle produzierten Rollläden in den Ländern der EU gleichermaßen. Zudem besteht im Rahmen der Normeneinhaltung die Pflicht der CE-Kennzeichnung der Rollläden. Die Norm EN 13659 wurde von der Europäischen Union gefordert und eingeführt. Die herstellenden Industriebetriebe sind verpflichtet die Normen bei der Produktion von Rolladenelementen einzuhalten.
Die Einhaltung dieser Normen ist bei der Herstellung von Rollladen-Fertigelementen Pflicht. Ausschließlich Normenkonforme Produkte dürfen durch den Fachbetrieb beim Endverbraucher montiert werden. Durch die Europäische Normung gemäß DIN-EN 13659 werden eine erhöhte Verbraucheraufklärung und ein erhöhter Verbraucherschutz beim Kauf von Rollläden erreicht.
Der Rollladenbauer wird durch die Einführung dieser DIN stärker in die Pflicht genommen. Dies bietet aber auch die Möglichkeit und Chance, sich als Fachbetrieb, zu positionieren. Der montierende Rollladen-Fachbetrieb, der ein normenkonformen Rollladen oder Rollladenfertigelement von einem Hersteller erwirbt, hat ab dem 01.04.2006:
Eine erhöhte Beratungspflicht:
- Gefahrenanalyse (Einsatzort/Produkt). Z. B. Kindergarten oder Schule
- Beachtung der Bedienungs- und Wartungsanleitung
Die Aufklärungspflicht/Produktverantwortung:
- Windlast (Berücksichtigung der Windlastzonen und Geländekategorien)
- Beachtung der VDE-Vorschriften (keine Gefährdung durch elektrische Zuleitungen und Bedienelemente)
Die VDE-Vorschriften sind zu beachten, wenn diese Arbeiten durch den Rollladenfachbetrieb selbst übernommen werden dürfen, oder der Rollladenfachbetrieb muss entsprechende Anweisungen und Anleitungen an den beauftragten Elektriker geben.
Übergabe entsprechender Unterlagen an den Endkunden:
- protokollierte Übergabe – dokumentiert mit dem Übergabeprotokoll
- Bedienungs- und Wartungsanleitung
Einen normenkonformen Rollladen oder Rollladen-Fertigelement nach DIN-EN 13659 erkennt man an dem CE-Zeichen. Das CE-Zeichen muss sichtbar im Innenbereich des Rollladenkastens oder auf dem obersten Stab des Rollladens angebracht sein.
Die CE-Zeichen auf den Alulux-Fertigelementen enthalten folgende Angaben:
- Hersteller mit kompletter Adresse
- Monat/Baujahr
- Angabe der angewendeten Norm
- Windlastangabe/Klassifizierung (Windwiderstandsklasse)
- Auftragsnummer
- Position
Die Berücksichtigung der Norm DIN-EN 13659 ist keine Kann-Maßnahme für den Rollladen-Fachbetrieb, sondern ganz eindeutig Pflicht. Die Norm hat Gesetzescharakter. Wenn man Strafen vermeiden will, muss man Gesetze einhalten. Die Kontrollen sind vielseitig angelegt.
Staatliche Marktaufsicht:
In Deutschland werden die staatlichen Kontrollen in erster Linie durch die Gewerbeaufsichts- bzw. Arbeitsschutzbehörden ausgeübt. Auch Ordnungsämter werden kontrollieren – spätestens, wenn ein Produkt sicherheitstechnisch auffällig geworden ist.
Unfallversicherungen:
Die Unfallversicherer werden sehr viel stärker kontrollieren, denn als Versicherungsträger haben sie ein noch höheres Interesse keine Ansprüche auszahlen zu müssen.
Hersteller/Wettbewerb/Markt/Kunden/Verbraucherverbände
Auf die korrekte Umsetzung der DIN-EN 13659 und der damit verbundenen CE-Kennzeichnung der Produkte werden die Hersteller und montierenden Wettbewerber genauestens achten. Auch die Endkunden und Verbraucherverbände werden mehr und mehr auf die Einhaltung der gesetzlichen vorgeschriebenen Sicherheitsanforderungen achten. Vor allem die Endkunden haben ein sehr wirkungsvolles Mittel, wenn die Produkte nicht normenkonform hergestellt und verkauft werden. Sie behalten Geld ein.
Wir gehen jetzt nicht von einem Unfall mit Verletzungen oder tödlichen Folgen aus. Nehmen wir an, ein Rollladenfachbetrieb hat ein nicht normenkonformes Rollladenelement montiert und der Endkunde reklamiert nach der Montage. Hier die möglichen Konsequenzen:
Ahndung als Ordnungswidrigkeit:
- mit einem Bußgeld bis € 50.000,00
- Stilllegung des Produkts am Einsatzort
- Produkt wird beim Hersteller aus dem Verkehr gezogen
Haftung bei schuldhaftem Verhalten:
- vertragliche Haftung (Nachbesserung, Minderung, Wandlung, Schadenersatz)
- gesetzliche Haftung (Schadenersatz, Schmerzensgeld)
Zudem muss der montierende Fachbetrieb jederzeit nachweisen können, dass er bei Montage eines normenkonformen Rollladenelementes seiner Beratungspflicht, seiner Aufklärungspflicht und der Pflicht zur Übergabe der entsprechenden Unterlagen nachgekommen ist. Auch sonst drohen rechtliche Folgen.
CE – Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung (Binnenmarkt-Richtlinien/Normenanforderungen) legen für Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Durch das anbringen des CE-Kennzeichens bringt der Hersteller zum Ausdruck, dass er alle Anforderungen der DIN-EN 13659 erfüllt.
Merkmale der CE – Kennzeichnung
- Die CE-Kennzeichnung bezieht sich nur auf technische Produkte (Spielzeug, Maschinen, Geräte)
- Die CE-Kennzeichnung behandelt nur Mindestsicherheitsanforderungen
- Die CE-Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Windlastzonen
Deutschland ist in vier Windlastzonen eingeteilt. Die Einteilung erfolgte nach den Kriterien der durchschnittlichen Windgeschwindigkeitsermittlungen. Eine entsprechende Übersicht gibt es für jedes Land der fünfundzwanzig EU-Länder.
Geländekategorie
Es gibt europaweit vier Geländekategorien. Diese sind für alle EU-Länder gleich.
Lage im Gebäude
Bei der Bewertung „Lage des Abschlusses im Gebäude“ wird nach drei Kategorien unterschieden. Diese werden nach der Einbauhöhe der Abschlüsse eingeordnet. Es gibt keine Länderunterschiede.
Konformitätserklärung
Die Konformitätserklärung ist das Dokument der Konformitätsbewertung. Nach Abschluss der Konformitätsbewertung erklärt der Hersteller schriftlich die Übereinstimmung (Konformität) seines Produktes mit den Sicherheitsanforderungen der EG-Richtlinien.
Hersteller
- Produzent des montagefertigen Produktes ist der Hersteller
- Der montierende Rollladenfachbetrieb ist kein Hersteller, wenn er ein montagefertiges Produkt erworben hat. Er muss sich aber vergewissern, dass er ein normenkonformes Produkt montiert. Zudem muss er generell gegenüber seinem Endkunden der Beratungs- und Aufklärungspflicht, sowie der Pflicht zur Übergabe mit den entsprechenden Unterlagen, nachkommen.
Geltungsbereich
Die Vorgaben der DIN-EN 13659 und die Pflicht der CE-Kennzeichnung der Vorbaurollläden gelten seit dem 01.04.2006 für alle Vorbaurollläden, die auf dem europäischen Binnenmarkt verkauft werden. Die Richtlinien sind vom Rat der Europäischen Union in Brüssel erlassen worden und wurden in jedem Land der EU in nationales Recht umgesetzt. Auch bei Neubaurollläden dürfen nur durch den Hersteller getestete und konfektionierte Rollladenpanzer als Abschluss im Gebäude eingesetzt werden. Wellen, Lager, Zubehör, Führungsschienen unterliegen derzeit noch nicht diesen Anforderungen.