Helle, lichtdurchflutete Räume sind bei Bauherren und Mietern beliebt. Die Kehrseite von großen und in der heutigen Architektur beliebten Glasflächen zeigt sich im Sommer: Neben der Blendung können die Raumtemperaturen in unerträgliche Höhen ansteigen. Wirkungsvolle Abhilfe schaffen geeignete Sonnenschutzprodukte – für Neubauten ist nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ein Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes zu führen. „Damit soll erreicht werden, dass in Abhängigkeit von der Klimaregion die Grenzwerte der Innentemperatur von 25 bis 27 Grad Celsius um nicht mehr als zehn Prozent der Aufenthaltsdauer überschritten werden“, so Jürgen Humpe, Leiter der Abteilung QS bei Alulux. Nach einem aktuellen Gerichtsurteil wurde ein Vermieter zum Nachrüsten verpflichtet, weil eine Raumtemperatur von 26 Grad Celsius überschritten worden war.
Überhitzte Räume, die im Sommer durch Klimaanlagen oder Ventilatoren gekühlt werden müssen, belasten die Energiebilanz eines Gebäudes. Daher schreibt die EnEV Sonnenschutzmaßnahmen zwingend vor, wenn bei einem Neubau der nach DIN 4108-2 vom Juli 2003 ermittelte Sonneneintragskennwert überschritten wird. Der Nachweis ist zu führen, wenn der Anteil der Fensterfläche an der Fassade über 30 Prozent liegt. „Nach der DIN 4108-2 ist insbesondere bei kritischen Räumen mit Südausrichtung der Nachweis ab einem grundflächenbezogenen Fensterflächenanteil von zehn Prozent zu führen, was durchaus sinnvoll ist“,erläutert Jürgen Humpe. „Der Entwurf der neuen Energieeinsparverordnung sieht eine Anpassung vor.“ Häuslebauer haben hier einen Vorteil: Wenn sie ihr Ein- oder Zweifamilienhaus mit Rollläden oder gleichwertigen Sonnenschutzeinrichtungen versehen, sind sie von diesem Nachweis befreit.
Bei der Auswahl geeigneter Sonnenschutzprodukte mit hohem Bedienkomfort durch moderne Antriebssysteme und automatische Steuerungen beraten Rollladen- und Sonnenschutztechniker eines qualifizierten Fachbetriebs. Passend zum Stil des Gebäudes und zur Raumnutzung stehen verschiedene Produkte zur Auswahl: Rollläden halten neben ihren vielfältigen Vorteilen, wie dem Wärmeschutz im Winter, die Räume blendfrei und kühl. Für angenehme Temperaturen und regulierbaren Lichteinfall sorgen Außenjalousien und Markisen. Innenliegende Sonnenschutzprodukte wie Innen-Jalousien, Rollos, Vertikaljalousien und Faltstoresrunden die Möglichkeiten ab.
Werden die geltenden Normen zum Wärmeschutz nicht eingehalten, sind Eigentümer von Mietwohnungen zum Nachrüsten verpflichtet, stellte das Amtsgericht Hamburg in einem aktuellen Urteil (Az.: 46 C 108/04) fest. Ein Mangel liege auch dann vor, wenn sich eine Wohnung im Sommer so aufheizt, dass die Nutzung eingeschränkt ist,beispielsweise durch Raumtemperaturen oberhalb der Wohlbefindlichkeitsschwelle von 25 bis 26 Grad Celsius. Der Vermieter ist verpflichtet, einen fachgerechten, den Regeln der Technik entsprechenden sommerlichen Wärmeschutz einzubauen. Daher muss beim Bau eines Wohnhauses der Sonnenschutz von vornherein kompetent geplant werden. Reichen die beim Bau getroffenen Maßnahmen für wohnliche Temperaturen nicht aus, sollte vor dem Sommer nachgerüstet werden.